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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen

Nutzungsbedingungen / SAAS Vertrag. Es gilt der beiliegende SAAS-Vertrag der mindsetters GmbH.

Widerrufsbelehrung für Konsumenten. Ich habe die beiliegende Widerrufsbelehrung für Konsumenten zur Kenntnis genommen.

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen mindsetters GmbH und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. 

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit der mindsetters GmbH auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der mindsetters GmbH und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Die mindsetters GmbH ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand der mindsetters GmbH und des Unternehmers berechtigt.

SAAS-Vertrag

Allgemeines

Nutzungsbedingungen / SAAS Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der mindsetters GmbH, Urstein Süd 15, 5412 Puch bei Hallein, Österreich im Folgenden kurz „MS“ genannt und regelt die zur Verfügungstellung und Nutzung von Software in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch MS.

Software. MS stellt dem Auftraggeber die Software 2baware bereit. Die mindsetters GmbH bietet dem Kunden über die „Webseite“ https://www.2b-aware.com/ und der dazugehörenden 2baware Plattform ein E-Mail basiertes Cybersecurity-Awareness Training an. 

SaaS – Software-as-a-Service. Die Software 2baware wird in Form eines „Software-as-a-Service“-Models betrieben. MS stellt dabei dem Kunden die serverseitige Software und Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur ist der Kunde selbst verantwortlich.

Geltung

Vertragsgrundlagen. MS schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von MS erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieses SAAS-Vertrages.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und der SAAS-Vertrag gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen MS und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen MS und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und den SAAS-Vertrag nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. 

Der Abschnitt „Auftragsverarbeitung“ nur dann zur Anwendung, wenn datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und des SAAS-Vertrages von MS werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen. 

Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen des SAAS-Vertrages auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von MS nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von MS in das Angebot integriert oder von MS zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von MS nur dann wirksam, wenn diese von MS mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht MS der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen des Auftraggebers, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch MS bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den SAAS-Vertrag von MS gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von MS und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von MS vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

  

Vertragsabschluss

Angebot durch MS. Angebote von MS an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von MS, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei MS gebunden.

Annahme durch MS. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch MS zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass MS z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass MS den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.

Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von MS werden gegenüber Unternehmern abbedungen.

 

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort ist der Sitz von MS.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von MS. 

Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. 

Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Agiles Projektmanagement. Im Fall der Auftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet MS eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. 

Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat MS bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist MS bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen

Fremdleistungen/ Third Party Products. MS ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von MS Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).

Vereinbarte Fremdleistungen/ Third Party Products. Wenn die Leistungen von MS vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.

In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von MS ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen/ Third Party Products.

Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Kunden. Sofern der Auftraggeber im Rahmen des Hostings durch MS Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist MS bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist MS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 

Termine und Fristen. Von MS angegebene Termine oder Fristen sind bei Verträgen mit Unternehmern unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsjahr kündbar. Unentgeltliche Verträge können jederzeit beidseitig aufgekündigt werden.

Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Beendigung oder Ablauf der Vertragsverhältnisses wird MS den Zugang des Auftraggebers zur Software 2baware und den damit verbundenen Services sofort beendet.

Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. MS ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zu der Software 2baware und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar: 

–  Verstoß gegen Verträge, Richtlinien und Anweisungen von MS

–  Die Überlassung der Software 2baware bzw. von Zugängen zu dieser Software an unbefugte Dritte

–  Verwendung der Software 2baware bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur für gesetzeswidrige, illegale oder unerlaubte Zwecke bzw. in nicht bestimmungsgemäßer Weise

–  Verursachung von Störungen der Software 2baware bzw. der zugrundeliegenden Infrastruktur

–  Durchführung von Performance- oder Sicherheitstests ohne vorherige Information von MS

–  Fehlverhalten gegenüber MitarbeiterInnen von MS

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für MS unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei MS oder den Auftragnehmern von MS – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat MS den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat MS unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch MS erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch MS bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware einzuhalten. 

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den MS dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern MS aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist MS unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.

Wird MS von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber MS zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

Sollte MS eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich MS das Recht vor, die von MS dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Software 2baware sofort auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Umfang der Prüfpflichten von MS. MS hat die Leistungen so auszuführen, dass die von MS erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).

MS trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch MS erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von MS rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen MS bzw. den Lizenzgebern von MS zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit MS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.

Für den Fall, dass der Lizenz-Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.

Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zur von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.

Rechte Dritter. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von MS oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von MS sind, einzuhalten.

Open Source. Soweit die Leistungen von MS auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist MS berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.

Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc.

Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat MS auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

Kontrollrecht. MS ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.

Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist MS berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von MS zu übermitteln.

MS ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.MS ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.

Referenz.MS ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, auf allen von MS für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf MS und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von MS Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

Service-Level

Standard-Service-Level. Die nachstehenden Punkte definieren das Standard Service Level vom MS.

Kommunikation und Support

Hilfeseiten/FAQ. MS bietet unter https://www.2b-aware.com/ Lösungen für häufige Fragen zur von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zur Installation, Funktion und Bedienung vor der Nutzung anderer Supportmöglichkeiten diese Form des Supports zu nutzen. 

Kommunikation. Die Kommunikation mit MS erfolgt ausschließlich über E-Mail.

Servicezeiten. Die Servicezeiten von MS sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (CET) (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).

Sprachen. Die Kommunikation mit MS kann sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Sprache erfolgen. 

Schulungen/Beratungen. Nicht unter diese Service Level Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen, also umfangreichere oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten seitens des Auftraggebers, oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt kostenpflichtig bei MS beauftragt werden.

 

Monitoring und Analyse

Monitoring und Analyse. MS setzt zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit, der Fehleranalyse und der Weiterentwicklung Monitoring- und Analyse-Systeme ein, welche Daten über die Nutzung der von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware verarbeiten. Eine darüberhinausgehende Nutzung dieser Daten findet nicht statt.

 

Weiterentwicklung und Updates

Weiterentwicklung. Die von MS zur Verfügung gestellte Software 2baware sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt.

Dabei ist MS sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. MS wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von MS bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich.

Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung der von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber eventuelle damit verbundene Rechte des Auftraggebers umfassend, aber nicht exklusiv an MS, damit MS das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.

Updates. Soweit MS bestehende Module von mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version von 2baware werden, ist der Auftraggeber zur zusätzlichen Nutzung dieser Funktionen ohne Mehrkosten berechtigt.

Upgrades. Soweit MS für die von MS zur Verfügung gestellte Software 2baware  neue Module entwickelt, ist MS nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten. 

Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund von technischen Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung der Leistungen von MS ändern.

 

Wartung

Wartungsintervalle. Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von MS und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch MS erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen. 

Information und Deployment. MS wird den Auftraggeber so bald wie möglich über die geplante Systemwartung informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung und den Zeitpunkt, zu dem sie stattfinden wird, angeben. Außerdem wird MS die geschätzte Zeit des Serviceausfalls und die ungefähre Zeit, zu der dieser Ausfall eintreten wird, angeben.

Die Systemwartungs- und Aktualisierungsaufgaben, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit und die Nutzung des Systems durch den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.

Außerordentliche Wartung. In dringenden Fällen (Fehlerbehebung, Verhinderung von akut drohenden Angriffen, etc) ist eine Portierung durch MS auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.

Fehlerbehebung und Reporting

Fehlerklassen. Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen für die Klassifikation von Fehlern und der Programmierungen:

Klasse 1. Die Nutzung der Software 2baware ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und / oder die Sicherheit der Software; die Leistung kann nicht weiterverwendet werden.

Klasse 2. Die zweckmäßige Nutzung der Software 2baware ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software 2baware, lässt aber eine Weiterverwendung der erbrachten Leistung zu.

Klasse 3. Die zweckmäßige Nutzung der Software 2baware  ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software 2baware  und lässt eine weitere Verwendung der Software mit nur geringen Einschränkungen zu.

Klasse 4. Die zweckmäßige Nutzung der Software 2baware  ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität und/oder die Sicherheit der Software 2baware. Die Nutzung der Software 2baware  bleibt uneingeschränkt möglich

Reporting. Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich über das Ticketingsystem zu melden. Die Meldung des Auftragnehmers hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie, nach Möglichkeit, einen Screenshot und / oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten. 

Reaktions- und Behebungszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung gilt ein Zeitraum von 5 Werktagen bei Fehlern der Klasse 1, 15 Werktagen bei Fehlern der Klasse 2, 30 Werktagen bei Fehlern der Klasse 3 und 5 Monate bei Fehlern der Klasse 4.

Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von MS zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auf später einvernehmlich abgeänderte Servicezeiten.

Die Fehlerbehebung bzw. die Schadensaufarbeitung hat unter Einsatz von der Fehlerklasse angemessenen, eine rasche Abwicklung ermöglichenden Ressourcen zu erfolgen und sind nach dem Beginn der Fehlerbehebung bzw. der Schadensaufarbeitung ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortzusetzen.

 

Uptime

Verfügbarkeit. MS gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software „2baware“ von 99,0%, bezogen auf das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten zulässiger Unterbrechungen. 

Zulässige Unterbrechung. Zeiten, in denen die Software wegen geplanter Wartungsarbeiten unterbrochen ist, und Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen nicht verfügbar ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von MS liegen, gelten als zulässige Unterbrechung (sofern diese nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich von MS verursacht wurden) und somit als Zeiten, in denen die Software verfügbar ist.

Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber im Vorfeld bekanntgegeben, sind in der Regel nur von kurzer Dauer und werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt. 

Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von MS liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Telekommunikation, beim Internet-Service-Provider oder bei den Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Besitz von MS befinden.

Unzulässige Unterbrechungen. Alle anderen Unterbrechungen sind unzulässig und zählen somit als Zeiten, in denen die Software nicht verfügbar ist.

Unterschreitungen. Berechnungsbasis ist sohin das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten der zulässigen Unterbrechungen.

Wenn die Software weniger als 99,0 % dieser Zeit verfügbar ist, dann wird die gewährleistete Uptime unterschritten.

Für den Fall, dass die prozentuelle tatsächliche Uptime die prozentuelle garantierte Uptime unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu fordern.

 

Überwachung der Infrastruktur

Monitoring. MS hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring verschickt 24/7 Benachrichtigungen an Administratoren von MS bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. MS hat ein großes Bestreben, etwaige Ausfälle umgehend zu beheben.

Sonstige Sicherheitsvorkehrungen. Um die Systeme von MS sowie die gespeicherten Datensätze vor einem unbefugtem Zugriff Dritter bestmöglich zu schützen, erhebt MS angemessene Vorkehrungen. 

 

Qualitätssicherung 

Cross-Browser-Kompatibilität. MS strebt eine Kompatibilität mit den Webbrowsern Chrome Firefox und Edge an.

Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung. Für den Fall, dass MS im Verhältnis zum Auftraggeber datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, treten die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung automatisch in Kraft. 

Verantwortlicher. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die Verarbeitung der in der Software 2baware offengelegten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlicher Verantwortlicher. 

Auftragsverarbeiter. MS ist als Dienstleister, welcher die Software 2baware  betreibt und mittels der Software 2baware  personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, Auftragsverarbeiter.

Verarbeitungsgegenstand. Gegenstand der Verarbeitung sind die vom Auftraggeber via 2baware  zur Verfügung gestellten personenbezogen Daten.

Zweck der Verarbeitung. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten werden zum Zweck der Serviceerbringung verarbeitet.

Art der Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch durch die von MS entwickelte Software 2baware.

Dauer der Verarbeitung. Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.

Art der personenbezogenen Daten. Bei den zu verarbeitenden Datensätzen handelt es sich primär um Mitarbeiterdaten des Auftraggebers, welche im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Kategorien betroffener Personen. Mitarbeiter des Auftraggebers.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Es obliegt alleine dem Auftraggeber, den Inhalt der vertragsgegenständlichen Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich daraus ergebenden Risiken, die beauftragten Verarbeitungsvorgänge und das benötigte Schutzniveau vorzugeben. Dies umfasst insbesondere: 

–  die Beurteilung der Zulässigkeit der vertragsgegenständlichen Verarbeitungsprozesse 

–  die Erteilung und Dokumentation von Weisungen an den Auftragsverarbeiter

–  die Durchführung von Überprüfungen – einschließlich Inspektionen – zur Kontrolle der Einhaltung der dem Auftragsverarbeiter auferlegten vertraglichen Verpflichtungen sowie Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen

–  die Kontrolle, Überprüfung und Abnahme und laufende Evaluierung der vom Auftragsverarbeiter getroffenen Technisch Organisatorischen Maßnahmen

–  die Erfüllung der Betroffenenrechte gemäß den Datenschutzgesetzen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu verarbeiten.

Rechtskonformität. Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.

Weisungsgebundenheit. MS verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem MS unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt MS dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Vertraulichkeitsverpflichtung. MS stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem stellt MS sicher, dass diese Geheimhaltungspflicht über die Beendigung von Beschäftigungsverträgen und Dienstleistungsverträgen fortgilt.

Technische und organisatorische Maßnahmen. MS ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat MS insbesondere sofern gesetzlich verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Auftraggeber hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation Einsicht zu nehmen.

Betroffenenrechte. MS unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.

Soweit dafür bei MS Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.

Sicherheit der Verarbeitung. MS unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

Abschluss der Verarbeitung. MS hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

Soweit dafür bei MS Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen.

Nachweispflicht. MS stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei.

Soweit dafür bei MS Kosten anfallen, hat der Auftraggeber diese nach Aufwand zu tragen. Der Auftraggeber bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von MS.

Informationspflicht. MS unterliegt einer umfassenden Mitteilungspflicht. Diese umfasst insbesondere: 

–   die Mitteilung von Datenschutzverletzungen

MS teilt dem Auftraggeber Verletzungen sowie begründete Verdachtsfälle des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. 

–   die Mitteilung bei Störungen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen

Unverzüglich mitzuteilen sind dem Auftraggeber erhebliche Störungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Verstöße von MS oder beauftragten Subauftragsverarbeitern gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in dieser Vereinbarung getroffenen Rechte und Pflichten. 

–   die Mitteilung, sofern Weisungen gegen Datenschutzgesetze verstoßen

MS benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, sofern dieser der Ansicht ist, dass Weisungen des Auftraggebers gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen.

–   die Mitteilung der Kommunikationsaufnahme von Betroffenen 

MS benachrichtigt den Auftraggeber umgehend über Anfragen, Beschwerden, Nachrichten, Ersuchen oder eine wie auch immer geartete Kommunikationsaufnahme einer betroffenen Person soweit diese Bezüge zur Auftragsdatenverarbeitung aufweisen.

–   die Mitteilungspflicht bei Behördenermittlungen

MS informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.

Verwendung von Subauftragsverarbeitern. MS ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Auftraggeber so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist MS berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Auftraggeber erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen.

Im Fall eines Einspruches werden MS und der Auftraggeber versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Auftraggebers nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Auftraggeber von MS betrifft, welche die Software 2baware nutzen, da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt. 

Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat der Verantwortliche das Recht, den zugrundeliegenden Hauptvertrag aufzukündigen.

Genehmigte Subauftragsverarbeiter. Derzeit sind vereinbarungsgemäß folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Auftraggeber durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt:

  • Die 2baware Webseite wird auf deutschen Servern der Mittwald Hosting GmbH, mit Sitz in Königsberger Str. 4 – 6, 32339 Espelkamp, Deutschland, gehostet.
  • Die 2baware Plattform wird auf deutschen Servern der Host Europe GmbH mit Sitz in Friesenplatz 4, 50672 Köln, Deutschland, gehostet.
  • Die 2baware Webseite wird von der HUNGRY GmbH mit Sitz in Alte Bundesstraße 52, 5500 Bischofshofen, Österreich, betrieben.
  • Die 2baware Plattform wird von der edgy circle OG mit Sitz in der Paris-Lodron-Straße 17/11 in 5020 Salzburg, Österreich betrieben.
  • Für die Zahlungsabwicklung von Zertifikatskäufen nutzen wir den Service „Mollie“ mit Sitz in Keizersgracht 126, 1015CW Amsterdam, Niederlande.
  • Mails werden über den SMTP-Service von Mailjet mit Sitz in 4 rue Jules Lefebvre, 75009 Paris, Frankreich versendet.
  • Zur steuerrechtlichen Behandlung von Rechnungen im Zusammenhang mit Zertifikatskäufen arbeiten wir mit der FreshTax – Steuerberatungs GmbH mit Sitz in Rupertgasse 22/1/12, 5020 Salzburg, Österreich zusammen.

Pflichten von weiteren Auftragsverarbeitern. Nimmt MS die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und MS festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.

Haftung für weitere Auftragsverarbeiter. Kommt ein weiterer Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet MS gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch die weiteren Auftragsverarbeiter.

 

Datenschutz-Informationen zu diesem Vertrag

Daten aus diesem Vertrag. Im Rahmen der Bereitstellung der von MS zur Verfügung gestellten Software 2baware, einer etwaigen Lizenzkontrolle sowie der Produktoptimierung (Entwicklung neuer sowie Verbesserung bestehender Produkte) erhebt MS gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO Daten des Auftraggebers sowie dessen Mitarbeiter in Form von Informationen über die Datennutzung, Systemstatistik, Computer- und Netzwerkdaten. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Erfüllung rechtlicher Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (beispielsweise Rechnungslegung). Gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet MS personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Dokumentation der Geschäftsbeziehung.

Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber, die von MS zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss MS nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass MS dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bzw. kein Vertragsabschluss zwischen MS und dem Auftraggeber zustande kommt. 

Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Produktentwicklung, Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.

Sofern zwischen MS und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt. 

Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von den nachstehend explizit Angeführten, lediglich an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Eine Weitergabe an sonstige Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch MS erfolgt – sofern möglich – ausschließlich in der Europäischen Union.

Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur 

–  sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen MS und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder 

–  sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder 

–  nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch MS in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.

Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. 

 

Treuepflichten & Abwerbeverbot

Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Verträgen mit Unternehmern, keine Mitarbeiter von MS abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu bezahlen.

 

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von MS bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Initiale Projektkosten. Initiale Projektkosten werden dem Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsunterfertigung verrechnet. 

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.

Abrechnung im Rahmen eines Stundenpools. Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von MS für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum. 

Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.

Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat MS dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von MS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Teilleistungen. Darüber hinaus ist MS berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen. 

Kostenvorschuss. Zudem ist MS berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen. 

Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, dann hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit durch MS über das Ticketsystem anzufordern und die Aufrechnung mit der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist MS berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben bei Verträgen mit Unternehmern unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres. 

Auch sonst ist MS berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von MS beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von MS nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.

Bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes. 

Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von MS ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt MS trotzdem das vereinbarte Honorar. MS muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn MS aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung

Fälligkeit Die Rechnungen von MS sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von MS sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von MS mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von MS angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen. MS ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

Sofern MS den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist bei Verträgen mit Unternehmern selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von MS aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von MS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist MS berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. 

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist MS berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist MS auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann MS selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Ratenzahlung. Soweit MS und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet MS für die Zielerreichung.

Agiles Projektmanagement. Im Fall von agilem Projektmanagement haftet MS nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet MS nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.

Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von MS eingreift oder undokumentierte oder für MS nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von MS, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.

Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch MS, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.

Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch MS erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.

Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.

Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat MS alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).

Im Fall einer Garantiezusage durch MS beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet MS für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

Gewährleistung bei Konsumenten. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Gewährleistung bei Unternehmern.  Bei Leistungen, welche auf Basis dieses SAAS-Vertrages geschlossen wurden, hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß dem in diesem Vertrag implementierten Service-Level. Bei Leistungen, welche nicht auf Basis dieses SAAS-Vertrag geschlossen wurden oder bei Leistungen, welche MS nach Beendigung dieses SAAS-Vertrages für den Auftraggeber erbringt, wird das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. 

Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von MS zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MS beruhen.

Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit. Die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit ist bei Verträgen mit Unternehmern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.

Bei Verträgen mit Konsumenten ist die Haftung im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Betriebszeit, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, auf die Ausstellung der Gutschrift in der vereinbarten Form und Höhe beschränkt.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von MS, nicht bei der Verfolgung der Interessen von MS tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von MS einbezogen.

Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechte Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von MS zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von MS ausgeschlossen. 

Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von MS ausgeschlossen.

Haftung bei Integration von Fremdleistungen durch den Auftraggeber. MS trifft für Fremdleistungen, welche durch den Auftraggeber integriert wurden, keine Haftung. Sollte MS jedoch über die Rechtswidrigkeit dieser Fremdleistungen informiert werden, dann ist MS berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Fremdleistungen zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält MS diesbezüglich bei Verträgen mit Unternehmern schad- und klaglos.

Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit MS bei Verträgen mit Unternehmern vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von MS für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.

Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. MS trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte MS jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist MS berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält MS diesbezüglich schad- und klaglos.

Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit MS Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von MS ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser MS schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und MS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von MS auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.  

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen MS und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. MS ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von MS und des Unternehmers berechtigt.

Zu welchem Zweck werden Deine personenbezogenen Daten genutzt?

Datenschutz und volle Transparenz im Umgang mit Deinen Daten sind uns ein Kernanliegen. Daher wollen wir Dich im Folgenden im Detail darüber informieren, wozu wir welche Daten von Dir verwenden.

Zusammengefasst nutzen wir Deine Daten, um Dir unsere Dienstleistung in Form eines E-Mail basierten Cybersicherheits-Awareness Training bereitzustellen, auftauchende Fragen zu beantworten und dich bei Bedarf über Neuigkeiten rund um die 2baware Plattform zu informieren.

Du hast selbst die Möglichkeit, gewissen Zwecken und der damit verbundenen Erhebung Deiner Daten zu widersprechen, indem Du zum Beispiel auf die Nutzung des Kontaktformulars verzichtest.

Falls du auf unserer Webseite das „Cookie Banner“ vermisst – wir verwenden auf der Webseite keine Cookies.

Zur Registrierung auf unserer Plattform erfassen und verarbeiten wir

  • deinen Vornamen,
  • deinen Nachnamen,
  • deine Mailadresse,
  • und ein Passwort.

Wenn Du auf unserer Plattform eingeloggt bist, setzen wir außerdem ein „Session Cookie“ im Browser, damit Dein Log-in Status gespeichert bleibt.

Während der Bereitstellung unseres Cyber-Awareness Trainings schicken wir Dir unter Zuhilfenahme des französischen Dienstes „Mailjet“ regelmäßig Cyber-Awareness Inhalte auf die von Dir angegebene E-Mail und verwenden zu dieser Kommunikation gegebenenfalls auch Deinen Vor- und Nachnamen.

Außerdem erfassen wir über unsere selbst-gehostete E-Mail Automatisierungs-Lösung Deine Interaktion mit den E-Mails. Im Detail sind das

  • Deinen Trainingsfortschritt.
  • Deine Reaktion in und auf E-Mails.
  • Den Zeitpunkt der Durchführung von Aktivitäten.
  • Feedback, welches Du uns auf einzelne Lektionen gibst.

Die 2baware Plattform wird auf Servern von Host Europe bereitgestellt. Host Europe erfasst im Rahmen des Infrastruktur-Betriebes technische Informationen wie Deine IP-Adresse und für Fehleranalyse relevantes Nutzerverhalten. 

Die Webseite wird auf Servern der Mittwald Hosting GmbH betreiben. Die Mittwald Hosting GmbH erfasst im Rahmen des Infrastruktur-Betriebes technische Informationen wie Deine IP-Adresse und für Fehleranalyse relevantes Nutzerverhalten.

Über unser Kontaktformular kannst Du uns Nachrichten und Fragen zukommen lassen. Wir nutzen die von Dir übermittelten Daten wie Name und E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche Du uns über das Freitextfeld zukommen lässt, um Deine Anfragen zu beantworten und gegebenenfalls mit Dir über verfügbare Kommunikationskanäle in Kontakt zu treten.

Du kannst uns außerdem Deine E-Mail hinterlassen, damit wir Dich informieren, wenn unser Unternehmens-Angebot verfügbar ist.

Solltest Du nach dem Abschluss eines Trainingsmoduls zum Kauf eines Zertifikats entschließen, nutzen wir für die Zahlungsabwicklung den in den Niederlanden ansässigen Zahlungsdienst „Mollie“. Zur Kaufabwicklung werden Zahlungsinformationen und relevante Daten zur Rechnungslegung erfasst und verarbeitet.

Warum dürfen wir Deine personenbezogenen Daten nutzen?

Durch die Verwendung der Webseite bzw. unserer Dienstleistung stimmst Du der Nutzung Deiner persönlichen Daten zum vereinbarten Zweck zu. Dies stellt laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6, Absatz 1, Punkt a) die Rechtsgrundlage für die Nutzung Deiner Daten dar.

Welche persönlichen Daten werden erfasst und genutzt?

Zur Bereitstellung unseres Cyber-Awareness Trainings erfassen und verarbeiten wir Deinen vollen Namen, E-Mail und Login Daten sowie Verhaltensdaten zur Interaktion mit den E-Mail basierten Lehrinhalten.

Bei der Nutzung unseres Kontaktformulars erfassen wir Name, E-Mail sowie Informationen, welche Du uns über das Freitextfeld zukommen lässt.

Zur Abwicklung von Zertifikats-Käufen werden Rechnungsdaten und Zahlungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfasst und verarbeitet.

Zur Information über den Start unseres Unternehmensangebotes erfassen und verarbeiten wir Deine E-Mail-Adresse.

Zum Betrieb der Webseite und der Cyber-Awareness Plattform werden technische Informationen wie Deine IP-Adresse und für Fehleranalyse relevantes Nutzerverhalten erfasst und verarbeitet.

Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung Deiner persönlichen Daten, wobei gewisse Services im Falle einer Nicht-Bereitstellung nicht angeboten werden können.

Wer hat Zugriff auf Deine persönlichen Daten und wer ist verantwortlich für die Verarbeitung?

Verantwortlich im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung Deiner persönlichen Daten ist die mindsetters GmbH mit Sitz in Urstein Süd 15, 5412 Puch bei Hallein, Österreich.

Im Folgenden sind alle Auftrags-Verarbeiter sowie deren Involvierung in die Erbringung unserer Services angeführt:

  • Die 2baware Webseite wird auf deutschen Servern der Mittwald Hosting GmbH, mit Sitz in Königsberger Str. 4 – 6, 32339 Espelkamp, Deutschland, gehostet.
  • Die 2baware Plattform wird auf deutschen Servern der Host Europe GmbH mit Sitz in Friesenplatz 4, 50672 Köln, Deutschland, gehostet.
  • Die 2baware Webseite wird von der HUNGRY GmbH mit Sitz in Alte Bundesstraße 52, 5500 Bischofshofen, Österreich, betrieben.
  • Die 2baware Plattform wird von der edgy circle OG mit Sitz in der Paris-Lodron-Straße 17/11 in 5020 Salzburg, Österreich betrieben.
  • Für die Zahlungsabwicklung von Zertifikatskäufen nutzen wir den Service „Mollie“ mit Sitz in Keizersgracht 126, 1015CW Amsterdam, Niederlande.
  • Mails werden über den SMTP-Service von Mailjet mit Sitz in 4 rue Jules Lefebvre, 75009 Paris, Frankreich versendet.
  • Zur steuerrechtlichen Behandlung von Rechnungen im Zusammenhang mit Zertifikatskäufen arbeiten wir mit der FreshTax – Steuerberatungs GmbH mit Sitz in Rupertgasse 22/1/12, 5020 Salzburg, Österreich zusammen.

Wie lange werden Deine persönlichen Daten gespeichert und genutzt?

Deine persönlichen Daten werden für die Dauer der Leistungserbringung gespeichert und genutzt.

Beachte bitte, dass wir bei bestimmten Daten (z.B.: Rechnungs-Daten) eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht erfüllen und diese bis zum Ende dieser Aufbewahrungspflicht speichern müssen. 

Welche Rechte kannst Du in Bezug zu Deinen persönlichen Daten ausüben?

Auskunftsrecht

Du hast das gesetzlich zustehende Recht, jederzeit Auskunft über Deine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Des Weiteren steht Dir das Recht zu, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

Recht auf Berichtigung

Sollten Deine Daten fehlerhaft oder unvollständig sein, berichtigen wir diese auf Anfrage. 

Recht auf Übertragbarkeit

Wenn wir Deine personenbezogenen Daten mit Deiner Zustimmung oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung automatisch verarbeiten, hast Du das Recht, eine Kopie Deiner Daten in einem strukturierten, allgemein üblichen und maschinenlesbaren Format anzufordern, das an Dich oder eine andere Partei gesendet wird. Dies betrifft nur die personenbezogenen Daten, die Du uns übermittelt hast.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Du hast das Recht zu verlangen, dass wir die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen einschränken.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht, von uns verarbeitete personenbezogene Daten – sofern dies gesetzlich zulässig ist – löschen zu lassen. Ausgenommen sind insbesondere folgende Fälle:

  1. Du hast offene Zahlungen bei uns.
  2. Du hast unsere Serviceleistungen in den vergangenen fünf Jahren missbräuchlich genutzt bzw. es besteht der Verdacht auf eine solche missbräuchliche Nutzung.
  3. Sofern Du Käufe getätigt hast, bewahren wir Deine personenbezogenen Daten, die mit Deiner Transaktion in Zusammenhang stehen, gemäß den Buchführungsvorschriften auf.

Du kannst außerdem jederzeit Deine Einwilligung zur Verwendung Deiner Daten zurücknehmen sowie der Verarbeitung widersprechen. Die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten bleibt bis zum Zeitpunkt Deines Widerrufs rechtmäßig. 

Wir werden Dich außerdem unverzüglich bei Verletzungen des Schutzes Deiner personenbezogenen Daten benachrichtigen, sofern die Verletzungen voraussichtlich ein hohes Risiko für Deine Rechte und Freiheiten zur Folge haben. 

Solltest Du der Meinung sein, dass wir Deine personenbezogenen Daten nicht korrekt verarbeiten, kannst Du Dich an uns wenden. Du hast auch das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

Deine Rechte kannst Du bei uns durch eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@mindsetters.com  geltend machen.

Wer kann Dir bei Fragen zum Thema Daten-Nutzung und Datenschutz weiterhelfen?

Falls Du Fragen zur Speicherung oder Nutzung Deiner persönlichen Daten hast, schreibe uns Dein Anliegen einfach an:

mindsetters GmbH

Urstein Süd 15

5412 Puch bei Hallein,
Österreich

Oder per E-Mail an info@mindsetters.com 

Falls wir Dir nicht weiterhelfen können, kannst Du Dich gerne an die jeweilige Datenschutzbehörde wenden. Für Österreich ist dies:

Datenschutzbehörde

Barichgasse 40–42

1030 Wien

E-Mail: dsb@dsb.gv.at 

Telefon: (+43) 1 52 152-0

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